DOMO Club – Betreiber: Damianos Selidis
Corbeil-Essonnes-Platz 1, 71063 Sindelfingen E-Mail: info@club-domo.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des DOMO Clubs, betrieben durch Damianos Selidis, insbesondere für den Eintritt zu Veranstaltungen, Tischreservierungen, Getränkeverkauf im laufenden
Clubbetrieb sowie die Vermietung von Clubräumlichkeiten für private oder geschäftliche Events.
Der Zutritt zum Club ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein gültiger Lichtbildausweis ist auf
Verlangen am Einlass vorzuzeigen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern (z. B. bei Überfüllung, aggressivem Verhalten oder Verstößen gegen die Hausordnung).
Tischreservierungen können über die Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram-Direktnachricht) vorgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Reservierung. Reservierungen sind nur gültig, wenn sie vom Club ausdrücklich bestätigt wurden. Anzahlungen oder Mindestverzehr werden derzeit nicht erhoben.
Bei exklusiven Vermietungen gelten individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Betreiber. Der Betreiber ist berechtigt, Veranstaltungen kurzfristig zu ändern oder abzusagen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Krankheit, technische Störung, behördliche Auflagen).
Zahlungen können im Club bar, per EC-Karte oder Apple Pay erfolgen.
Im Club werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, um das Veranstaltungsgeschehen zu dokumentieren und zu Werbezwecken (z. B. auf Social Media, Website) zu veröffentlichen. Mit dem Betreten des Clubs erklärt sich der Gast mit der möglichen Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen. Gäste, die nicht fotografiert werden möchten, können dies dem Personal mitteilen.
Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Garderobe wird nur gehaftet, wenn sie ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurde.
Das Hausrecht liegt beim Betreiber bzw. seinem Personal. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Sindelfingen, soweit gesetzlich zulässig.